NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Zuletzt aktuallisiert am: 14. September 2026
Geltende Nutzungs-, Verarbeitungs- und Pflegebedingungen
1. Allgemeine Geltung
Diese Nutzungs-, Verarbeitungs- und Pflegebedingungen gelten für die von HM Industriebodentechnik ausgeführten Boden- und Wandbeschichtungen sowie für deren Nutzung, Schutz, Reinigung und Pflege.
Bei Eigenverarbeitung von durch HM Industriebodentechnik gelieferten Beschichtungsmaterialien gelten die Bestimmungen entsprechend für den Kunden bzw. den von ihm beauftragten Verarbeiter.
Ergänzend gelten die technischen Merkblätter, Verarbeitungsvorschriften und Pflegehinweise des jeweiligen Herstellers. Bei Abweichungen sind die produktspezifischen Herstellerangaben maßgeblich.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
2. Untergrund und Verarbeitungsbedingungen
Vor Beginn der Beschichtung müssen Untergrund, Restfeuchte, Haftzugfestigkeit, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Taupunkt den Vorgaben des jeweiligen Systems entsprechen.
- Messung und Ausführung: gemäß aBG und Herstellerangaben je Material
- Haftzugfestigkeit: mind. 1,5 N/mm², bei Tiefgaragen mind. 2,0 N/mm²
- CM-Feuchte nach 28 Tagen Beton Einbau: max. 4,0 CM-% gemäß Vorgabe (Estrich max. 2,5 CM-%, beheizt 2 CM-%)
- Temperatur: 10–30 °C | Differenz Boden/Raum: max. 3 °C
- Luftfeuchtigkeit: max. 75 % | Bei wässrigen Beschichtungen max. 55 %
- Untergrund gemäß DIN EN 14879-1 | Rissüberbrückung bis 0,2 mm Sichtprüfung.
- Tragfähig, sauber, trocken und frei von haftungsmindernden Stoffen
- Feuchtigkeit, ungeeignete Untergründe oder nicht mitgeteilte Untergrundverhältnisse können zu Haftungsstörungen, Blasenbildung, Ablösungen oder sonstigen Schäden führen.
- Bei Fußbodenheizungen, Betonkernaktivierungen und sonstigen beheizten Untergründen ist zusätzlich ein vollständig durchgeführtes Heizprotokoll vorzulegen. Die Heizung muss vollständig aufgeheizt und wieder abgeheizt worden sein.
- Bei WHG-/AwSV-Beschichtungen gelten zusätzlich die Anforderungen des jeweiligen zugelassenen Systems und Herstellers; darüber hinaus ist ein vollständiges WHG-Protokoll mit allen relevanten Prüfungen und Ausführungsdaten zu führen
- Der Beschichtungsbeginn wird erst nach Vorliegen der erforderlichen Prüfungen und Nachweise sowie Einhaltung der vorgegebenen Werte freigegeben.
Haftungsausschluss: Bei nicht erfüllten oder nicht nachgewiesenen Voraussetzungen übernehmen wir keine Haftung für daraus entstehende Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
3. Schutz während Verarbeitung und Aushärtung
Während der Verarbeitung und Aushärtung ist die Beschichtungsfläche vor:
- Wasser und Feuchtigkeit,
- Kondensat,
- Staub und Schmutz,
- Zugluft,
- Insekten und Tieren,
- Personenverkehr und
- sonstigen Fremdeinwirkungen
zu schützen.
Der Auftraggeber hat in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.
Die Fläche darf bis zur entsprechenden Freigabe bzw. ausreichenden Aushärtung nicht betreten oder belastet werden.
Schäden, die durch den Auftraggeber oder Dritte bzw. durch von diesen zu vertretende äußere Einwirkungen entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von HM Industriebodentechnik.
4. Aushärtung und Nutzung
Die erforderliche Aushärtungszeit hängt vom verwendeten System und den Umgebungsbedingungen ab.
Als unverbindliche Richtwerte bei geeigneten Bedingungen können gelten:
- bei 20 °C
- Begehbarkeit: ca. nach 24 Stunden
- mechanische Belastbarkeit: ca. 2–3 Tage
- chemische Belastbarkeit: ca. 7 Tage
Maßgeblich sind die Herstellerangaben bzw. eine ausdrücklich erteilte Freigabe.
Eine vorzeitige oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung kann zu Schäden an der Beschichtung führen. Für hierdurch verursachte Schäden ist HM Industriebodentechnik nicht verantwortlich, soweit diese vom Auftraggeber oder Dritten zu vertreten sind.
5. Reinigung und Pflege
Die Reinigung und Pflege hat entsprechend den Herstellerangaben und den übergebenen Pflegehinweisen zu erfolgen.
Es dürfen ausschließlich für die jeweilige Beschichtung geeignete Reinigungsmittel und Reinigungsverfahren eingesetzt werden.
Insbesondere sind aggressive oder abrasive Reinigungsverfahren, ungeeignete Reinigungsmittel sowie eine übermäßige Einwirkzeit von Chemikalien zu vermeiden.
Schäden durch unsachgemäße Reinigung, ungeeignete Reinigungsmittel oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung fallen in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers bzw. Verursachers.
6. Chemische und mechanische Belastung
Die chemische Beständigkeit richtet sich nach dem verwendeten Beschichtungssystem und den Angaben des jeweiligen Herstellers.
Chemikalien dürfen nur innerhalb der für das jeweilige System vorgesehenen Konzentration, Temperatur und Einwirkungsdauer eingesetzt werden.
Die Beschichtung darf nur entsprechend der vereinbarten bzw. technisch vorgesehenen Nutzung mechanisch belastet werden.
Übermäßige Punkt-, Stoß-, Schlag- oder Reibbelastungen können die Beschichtung beschädigen.
7. Optische Eigenschaften
Epoxidharz- und Polyurethanbeschichtungen können durch UV-Strahlung, Licht, Wärme, Chemikalien und sonstige äußere Einflüsse Farb- oder Glanzveränderungen erfahren.
Epoxidharze können insbesondere vergilben. Polyurethanharze weisen je nach System regelmäßig eine höhere UV-Beständigkeit auf, sind jedoch ebenfalls nicht unter allen Bedingungen vollständig farb- und glanzstabil.
Technisch bedingte bzw. unvermeidbare optische Veränderungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte technische Funktion der Beschichtung erhalten bleibt.
8. Eigenverarbeitung durch den Kunden
Wird Beschichtungsmaterial durch den Kunden selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten verarbeitet, trägt der Kunde die Verantwortung für die fachgerechte Verarbeitung.
Dies gilt insbesondere für:
- Prüfung und Vorbereitung des Untergrundes,
- richtige Lagerung,
- exakte Einhaltung des Mischungsverhältnisses,
- vollständige Vermischung,
- richtige Applikation,
- Einhaltung der Verarbeitungsbedingungen,
- Schichtdicke und
- Aushärtung.
Eine Garantie für das vom Kunden oder dessen Verarbeiter erzielte Verarbeitungsergebnis wird nicht übernommen.
Für Schäden oder ein nicht ordnungsgemäßes Verarbeitungsergebnis aufgrund fehlerhafter Verarbeitung, ungeeigneter Untergrundverhältnisse, falschen Mischungsverhältnisses, Nichtbeachtung der Herstellerangaben oder sonstiger vom Kunden bzw. dessen Verarbeiter zu vertretender Umstände ist HM Industriebodentechnik nicht verantwortlich.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen eines Mangels des gelieferten Materials bleiben unberührt.
9. Reklamationen und Nacharbeiten
Beanstandungen sind HM Industriebodentechnik möglichst unverzüglich mitzuteilen.
Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Fläche bzw. das Material zu besichtigen und die Ursache zu prüfen, bevor eigenständige Sanierungs- oder Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden.
Nacharbeiten, Reparaturen oder Neubeschichtungen, die aufgrund vom Auftraggeber oder Dritten zu vertretender Umstände erforderlich werden, sind keine kostenlose Mängelbeseitigung und werden gesondert berechnet.
10. Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen ersetzen keine individuellen vertraglichen Vereinbarungen oder produktspezifischen Herstellerangaben.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Aktualisierung der Inhalte
Wir sind bestrebt, diese Angaben und Regelungen stets aktuell zu halten und regelmäßig auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Änderungen können sich insbesondere aufgrund gesetzlicher, technischer oder betrieblicher Entwicklungen ergeben.
Die jeweils aktuelle Fassung wird auf unserer Website veröffentlicht.
