ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Zuletzt aktuallisiert am: 23. August 2026

HM Industriebodentechnik - Einzelunternehmen
Inhaber: Hubert Mangler
Prozessionsweg 12
88410 Bad Wurzach, Deutschland

+49 7564 / 93 77 252
info@hm-bodentechnik.de
www.hm-bodentechnik.de
 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen HM Industriebodentechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden über Werkleistungen, Werklieferungen sowie Lieferungen von Beschichtungsmaterialien und sonstige vereinbarte Leistungen.

Kunde kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Ergänzend gelten die jeweils vereinbarten Nutzungs-, Verarbeitungs- und Pflegebedingungen sowie die technischen Vorgaben des jeweiligen Herstellers.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand der Verträge sind insbesondere Boden- und Wandbeschichtungen, Untergrund- und Vorbereitungsarbeiten, Sanierungen sowie der Verkauf von Beschichtungsmaterialien.

Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Technische Eigenschaften wie Material, Farbe, Schichtaufbau, Schichtdicke, Rutschhemmung oder sonstige Eigenschaften gelten nur als vereinbart, wenn sie ausdrücklich im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegeben sind.

Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den technischen Vorgaben des jeweils eingesetzten Produkts.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Annahme des Angebots oder Beginn der Ausführung zustande.

Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Maße, Flächenangaben, Unterlagen und sonstigen Informationen verantwortlich.

An vom Auftragnehmer erstellten Angeboten, Zeichnungen, Berechnungen, Mustern und technischen Unterlagen verbleiben die Eigentums- und Urheberrechte beim Auftragnehmer. Eine Weitergabe oder Verwendung außerhalb des konkreten Vertrags ist ohne Zustimmung nicht zulässig.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und auf eigene Kosten vorzunehmen.

Insbesondere sind erforderlichenfalls:

  • Zugang zur Baustelle zu ermöglichen,
  • Arbeitsbereiche freizuhalten,
  • Strom und Wasser bereitzustellen,
  • bekannte Besonderheiten des Untergrundes mitzuteilen,
  • vereinbarte Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Nicht erkennbare oder nicht mitgeteilte Besonderheiten des Untergrundes, insbesondere Feuchtigkeit, mangelnde Tragfähigkeit oder ungeeignete Altbeschichtungen, können zusätzliche Maßnahmen und Kosten verursachen.

Erforderliche Zusatzarbeiten werden nach Möglichkeit vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt und gesondert berechnet.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Fehlt eine Zahlungsfrist, gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregelungen.

Der Auftragnehmer kann, soweit vereinbart oder gesetzlich zulässig, angemessene Abschlags- oder Anzahlungen verlangen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen.

Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 6 Ausführung und Termine

Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Verzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, ungeeigneten Witterungs- oder Klimabedingungen, Lieferengpässen, unvorhersehbaren Untergrundverhältnissen oder fehlender Mitwirkung des Kunden berechtigen zu einer angemessenen Verschiebung des Termins, soweit der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

§ 7 Abnahme

Bei Werkleistungen erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Eine Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften eine Abnahme darstellt.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen besonderen Voraussetzungen für eine fiktive Abnahme.

§ 8 Gefahrenübergang

Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gefahrtragung.

Bei Warenlieferungen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang. Gegenüber Verbrauchern bleiben die zwingenden gesetzlichen Regelungen unberührt.

§ 9 Mängel und Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Für Werkleistungen gelten grundsätzlich 2 Jahre, bei Arbeiten an einem Bauwerk 5 Jahre ab Abnahme. Sofern die VOB/B wirksam vereinbart wurde, gelten deren Regelungen; bei Bauwerken beträgt die Verjährungsfrist nach § 13 Abs. 4 VOB/B grundsätzlich 4 Jahre ab Abnahme.

Gegenüber Unternehmern kann die Verjährungsfrist, soweit gesetzlich zulässig, abweichend vereinbart werden.

Erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. 
Bei berechtigten Mängeln besteht zunächst das Recht auf Nacherfüllung.

Keine Haftung besteht für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, diese sind immer aktuell auf unserer Webseite zu finden. Falsche Pflege oder Reinigung, Überbeanspruchung, nachträgliche Veränderungen, Arbeiten Dritter oder sonstige vom Kunden bzw. Dritten zu vertretende Umstände. Geringfügige bzw. technisch unvermeidbare Farb-, Struktur- oder Glanzabweichungen gelten nicht als Mangel, soweit sie innerhalb der vereinbarten bzw. technisch zu erwartenden Eigenschaften liegen.

Auf Verfugungsarbeiten gewähren wir grundsätzlich nur 2 Jahre. (außer anders vereinbart)

§ 10 Eigenverarbeitung und Verkauf von Beschichtungsmaterial

Wird Beschichtungsmaterial zur Eigenverarbeitung durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten verkauft, ist der Kunde für die fachgerechte Verarbeitung verantwortlich.

Dies betrifft insbesondere die Prüfung und Vorbereitung des Untergrundes, Lagerung, Mischungsverhältnis, Verarbeitung, Schichtdicke sowie die Einhaltung der Herstellerangaben und erforderlichen Verarbeitungsbedingungen.

Eine Garantie für das vom Kunden oder dessen Verarbeiter erzielte Verarbeitungsergebnis wird nicht übernommen.

Für Schäden oder ein nicht ordnungsgemäßes Verarbeitungsergebnis aufgrund fehlerhafter Verarbeitung, ungeeigneter Untergrundverhältnisse, falschen Mischungsverhältnisses, Nichtbeachtung der Herstellerangaben oder sonstiger vom Kunden bzw. dessen Verarbeiter zu vertretender Umstände ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen eines Mangels des gelieferten Materials bleiben unberührt.

§ 11 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Soweit gesetzlich zulässig, wird für mittelbare Schäden und Folgeschäden nicht gehaftet, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.

§ 13 Nutzungs-, Verarbeitungs- und Pflegebedingungen

Für die Nutzung, Reinigung, Pflege, Verarbeitung und den Schutz der Beschichtungsflächen gelten ergänzend die dem Kunden zur Verfügung gestellten Nutzungs-, Verarbeitungs- und Pflegebedingungen.

Bei Eigenverarbeitung von Beschichtungsmaterial sind insbesondere die technischen Merkblätter und Verarbeitungsvorschriften des jeweiligen Herstellers einzuhalten.

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit erforderlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags verarbeitet.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.

Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Bei individuell angefertigten oder nach Kundenspezifikation hergestellten Waren sowie bei bestimmten Werkleistungen können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bestehen.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand.

§ 17 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Aktualisierung der Inhalte
Wir sind bestrebt, diese Angaben und Regelungen stets aktuell zu halten und regelmäßig auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Änderungen können sich insbesondere aufgrund gesetzlicher, technischer oder betrieblicher Entwicklungen ergeben.
Die jeweils aktuelle Fassung wird auf unserer Website veröffentlicht.

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