ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Stand: 20. Februar 2026
für HM Industriebodentechnik - Einzelunternehmen
Inhaber: Hubert Mangler
Prozessionsweg 12
88410 Bad Wurzach, Deutschland
+49 7564 / 93 77 252
info@hm-bodentechnik.de
www.hm-bodentechnik.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Werkleistungen, Werklieferungen sowie sonstige Lieferungen und Leistungen zwischen der HM Industriebodentechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
(2) Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages sind insbesondere Boden- und Wandbeschichtungen sowie damit im Zusammenhang stehende Nebenleistungen, Vorbereitungsarbeiten, Sanierungsmaßnahmen und technische Beratungsleistungen.
(2) Zum Leistungsportfolio gehören insbesondere:
- Epoxidharzsysteme (mechanisch und chemisch hoch belastbar),
- Polyurethanharzsysteme (elastisch, rissüberbrückend),
- ESD-leitfähige Beschichtungssysteme,
- WHG-konforme Beschichtungen,
- Steinteppichsysteme,
- dekorative und designorientierte Beschichtungslösungen.
(3) Art, Umfang, Aufbau, Materialbeschaffenheit, Farbauswahl, Schichtdicke, Rutschhemmklasse sowie sonstige technische Eigenschaften ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(4) Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der jeweiligen technischen Richtlinien und Produktspezifikationen ausgeführt.
§ 3 Angebot, Vertragsschluss und Unterlagen
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers,
- schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden oder
- Beginn der Ausführung der Leistung.
(3) An Zeichnungen, Berechnungen, Mustern, technischen Unterlagen, Kostenvoranschlägen und Angeboten behält sich der Auftragnehmer sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
Diese Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke verwendet werden.
Im Falle der Nichterteilung des Auftrags sind sie auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
(4) Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Unterlagen, Maße, Materialangaben, Flächenangaben und sonstigen Informationen verantwortlich.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen.
(2) Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass:
- ungehinderter Zugang zur Baustelle besteht,
- Strom- und Wasserversorgung kostenfrei zur Verfügung stehen,
- Arbeitsbereiche frei zugänglich und geräumt sind,
- der Untergrund geeignet vorbereitet ist oder entsprechende Informationen vollständig mitgeteilt werden.
(3) Zu beschichtende Flächen oder Bauteile müssen frei von Öl, Fett, Rost, Silikon, Altbeschichtungen, Staub oder sonstigen haftungsbeeinträchtigenden Stoffen sein, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Bei mangelhafter Vorbehandlung ist der Auftragnehmer berechtigt,
a) erforderliche Nacharbeiten gegen gesonderte Vergütung durchzuführen oder
b) die Ausführung der Leistung abzulehnen.
(5) Verzögerungen oder Mehrkosten, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Verzugszinsen betragen:
- bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz,
- bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener Forderungen zurückzuhalten.
§ 6 Ausführungszeit und Termine
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Nicht verbindliche Termine gelten als voraussichtliche Ausführungszeiten.
(3) Fristverlängerungen erfolgen insbesondere bei:
- höherer Gewalt,
- Witterungseinflüssen,
- Lieferengpässen,
- unvorhergesehenem Untergrundzustand,
- fehlender Mitwirkung des Kunden.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Werkleistung erfolgt die Abnahme durch den Kunden.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
- keine wesentlichen Mängel innerhalb angemessener Frist schriftlich angezeigt werden oder
- die Leistung in Gebrauch genommen wird.
§ 8 Gefahrenübergang
(1) Bei Werkleistungen geht die Gefahr mit der Abnahme auf den Kunden über.
(2) Bei Lieferungen von Waren geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur oder bei Abholung durch den Kunden auf diesen über.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme.
(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
(4) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Neuherstellung.
(5) Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen bei:
- natürlicher Abnutzung,
- geringfügigen Farb-, Struktur- oder Glanzabweichungen,
- technisch bedingten Rand- oder Toleranzabweichungen,
- unsachgemäßer Nutzung oder Überlastung,
- Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel,
- Veränderungen durch Dritte,
- mangelhafter Vorbehandlung durch den Kunden.
§ 10 Technisch bedingte Toleranzen / Ausschuss
(1) Bei Kleinteilen, Schüttgut oder Serienartikeln kann ein technisch unvermeidbarer Ausschuss von bis zu 5 % auftreten.
(2) Mehr- oder Minderlieferungen in dieser Größenordnung gelten als vertragsgemäß.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder Nutzungsausfall ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(4) Die Haftung ist – außer in Fällen unbeschränkter Haftung – auf das Dreifache des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
(5) Für Schäden am Grundmaterial, die auf verfahrensbedingte Einwirkungen (z. B. Spannungen oder Temperatureinflüsse) zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren und erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
§ 13 Pflege- und Nutzungshinweise
(1) Der Kunde erhält allgemeine Pflege- und Nutzungshinweise.
(2) Schäden, die auf ungeeignete Pflege, chemische Überbeanspruchung oder Überlastung zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar.
§ 14 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht kann bei individuell angefertigten Leistungen oder bei Werkleistungen, mit deren Ausführung bereits begonnen wurde, gemäß § 356 BGB vorzeitig erlöschen.
(3) Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird Verbrauchern bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand 88410 Bad Wurzach.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
